Führung

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Führung

Die folgenden Informationen werden gemäß AIM-Regel 26 offengelegt und wurden am 26.04.2024 aktualisiert.

Unternehmensführung

Der Vorstand ist gegenüber den Aktionären des Unternehmens für eine gute Unternehmensführung rechenschaftspflichtig, und es ist das Ziel des Vorstands, einen hohen Standard der Unternehmensführung zu erreichen. Der Vorstand hat den Corporate-Governance-Kodex der Allianz der notierten Unternehmen (QCA-Kodex) angenommen, und die Erklärung zur Unternehmensführung legt dar, wie die Gruppe die 10 Grundsätze des QCA-Kodex einhält. Den QCA-Code finden Sie hier.

Aktienhandelskodex

Das Unternehmen hat mit Wirkung ab der Zulassung einen Aktienhandelskodex für die Verwaltungsratsmitglieder und bestimmte Mitarbeiter eingeführt, der für ein Unternehmen angemessen ist, dessen Aktien zum Handel an AIM zugelassen sind (insbesondere in Bezug auf den Handel während geschlossener Zeiten gemäß Regel 21 des AIM-Regeln für Unternehmen). Die Gesellschaft wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodex für den Aktienhandel durch die Direktoren und alle relevanten Mitarbeiter sicherzustellen.

Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Einer der Kernwerte der Zenova Group Plcs (das „Unternehmen“) ist die Aufrechterhaltung verantwortungsbewusster und fairer Geschäftspraktiken. Das Unternehmen verpflichtet sich, bei all seinen Geschäftsaktivitäten die höchsten ethischen Standards zu fördern und aufrechtzuerhalten. Der Ruf des Unternehmens für die Aufrechterhaltung rechtmäßiger Geschäftspraktiken ist von größter Bedeutung, und diese Richtlinie soll diese Werte bewahren. Zenova Group Plc hat daher eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption und verpflichtet sich, in allen ihren Geschäftsbeziehungen und Beziehungen fair und integer zu handeln und wirksame Systeme zur Bekämpfung von Bestechung zu implementieren und durchzusetzen.

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption finden Sie hier.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss

Den Vorsitz des Prüfungs- und Risikoausschusses führt Alain Gottesman, weitere Mitglieder sind Fiona Rodford und Etrur Albani, von denen die meisten unabhängige, nicht geschäftsführende Direktoren sind. Es wird erwartet, dass der Prüfungs- und Risikoausschuss mindestens zweimal jährlich und ansonsten nach Bedarf zusammentritt. Er trägt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass über die finanzielle Leistung des Unternehmens ordnungsgemäß berichtet und überprüft wird, und seine Rolle umfasst die Überwachung der Integrität der Jahresabschlüsse des Unternehmens (einschließlich Jahres- und Zwischenabschlüsse und Ergebnismitteilungen) sowie die Überprüfung der internen Kontrolle und des Risikos Managementsysteme, Überprüfung etwaiger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, Überprüfung und Überwachung des Umfangs der von externen Abschlussprüfern erbrachten Nichtprüfungsleistungen und Beratung bei der Bestellung externer Abschlussprüfer. Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat uneingeschränkten Zugang zu den Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft.

Das Mandat des Prüfungs- und Risikoausschusses finden Sie hier.

Der Vergütungsausschuss

Vorsitzender des Vergütungsausschusses ist Etrur Albani, und seine weiteren Mitglieder sind Fiona Rodford und Alain Gottesman, von denen die meisten unabhängige nicht geschäftsführende Direktoren sind. Der CEO und der Finanzdirektor nehmen als Beobachter an den Ausschusssitzungen teil. Der Vergütungsausschuss soll mindestens einmal im Jahr und zu anderen erforderlichen Zeitpunkten zusammentreten. Er ist dafür verantwortlich, im Rahmen der vereinbarten Aufgabenbereiche die Unternehmensrichtlinie für die Vergütungspakete des CEO, des Vorsitzenden und der geschäftsführenden Direktoren, des Unternehmenssekretärs, der leitenden Angestellten und anderer Mitglieder der Geschäftsführung festzulegen, die er zu prüfen hat. Der Vergütungsausschuss ist außerdem dafür verantwortlich (im Rahmen der Unternehmensrichtlinie und in Absprache mit dem Vorstandsvorsitzenden und/oder dem CEO) das gesamte individuelle Vergütungspaket für jeden geschäftsführenden Direktor, den Unternehmenssekretär und andere benannte leitende Angestellte festzulegen (einschließlich Boni, Anreizzahlungen und Aktienoptionen oder anderer Aktienzuteilungen). Die Vergütung nicht geschäftsführender Direktoren obliegt dem Vorsitzenden und den geschäftsführenden Direktoren des Vorstands. Keinem Direktor oder Manager ist es gestattet, an Diskussionen über seine eigene Vergütung teilzunehmen. Darüber hinaus ist der Vergütungsausschuss dafür verantwortlich, die Struktur, Größe und Zusammensetzung (einschließlich der Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen) des Vorstands zu überprüfen und die Nachfolgeplanung umfassend zu berücksichtigen. Er ist auch dafür verantwortlich, dem Vorstand neue Ernennungen vorzuschlagen.

Die Geschäftsordnung des Vergütungsausschusses finden Sie hier.

Der Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss besteht aus Etrur Albani und Alain Gottesman, Vorsitzende des Ausschusses ist Fiona Rodford. Zu den Hauptaufgaben des Nominierungsausschusses im Zusammenhang mit Nominierungen gehören unter anderem die Berücksichtigung der Nachfolgeplanung für Vorstandsmitglieder; die Identifizierung und Nominierung von Kandidaten zur Besetzung freier Vorstandsposten zur Genehmigung durch den Vorstand, wenn diese entstehen; die Bewertung der Ausgewogenheit von Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen im Vorstand; die regelmäßige Überprüfung der Struktur, Größe und Zusammensetzung (einschließlich der Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen) des Vorstands und die Abgabe von Empfehlungen an den Vorstand in Bezug auf Änderungen; die Überprüfung des Führungsbedarfs der Gruppe, sowohl geschäftsführend als auch nicht geschäftsführend, um die anhaltende Wettbewerbsfähigkeit der Gruppe auf dem Markt sicherzustellen; und die Abgabe von Empfehlungen an den Vorstand zur Wiederernennung von nicht geschäftsführenden Direktoren nach Ablauf ihrer festgelegten Amtszeit oder bei Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Die Geschäftsordnung des Nominierungsausschusses finden Sie hier.

Zulassungsdokument

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